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Stockwerkeigentum in der Schweiz: Rechte, Pflichten und typische Herausforderungen

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Wohnanlage im Stockwerkeigentum mit Fokus auf Eigentümergemeinschaft und Verwaltung

Was Eigentümer wissen müssen – und warum professionelle Verwaltung entscheidend ist


Stockwerkeigentum ist in der Schweiz die häufigste Form von Wohneigentum in Mehrfamilienhäusern. Doch viele Eigentümer unterschätzen, wie komplex diese Eigentumsform tatsächlich ist.


Wer eine Stockwerkeinheit besitzt – oder kaufen möchte – sollte die grundlegenden Rechte, Pflichten und organisatorischen Besonderheiten kennen. Denn gut funktionierendes Stockwerkeigentum entscheidet nicht nur über Wohnqualität, sondern auch über Werterhalt und Konfliktfreiheit.


Dieser Leitfaden erklärt:

  • Was Stockwerkeigentum rechtlich bedeutet

  • Was Sonderrecht und gemeinschaftliche Teile unterscheidet

  • Welche Rechte und Pflichten Eigentümer haben

  • Wie die Verwaltung funktioniert

  • Wo typische Konflikte entstehen

  • Und warum strukturierte, digitale Verwaltung zunehmend wichtig wird


  1. Was ist Stockwerkeigentum?

Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums an einem Grundstück und wird im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt (Art. 712a ff. ZGB).


Es kombiniert zwei Elemente:

  • Alleineigentum am sogenannten Sonderrecht (z. B. der eigenen Wohnung)

  • Miteigentum an den gemeinschaftlichen Teilen (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus)


Wichtig: Stockwerkeigentum entsteht erst mit der öffentlichen Beurkundung und der Eintragung im Grundbuch. Ohne Grundbucheintrag besteht kein selbstständiges Stockwerkeigentum (vgl. Informationen des Bundesamts für Justiz zum Grundbuchwesen).


Jede Einheit erhält eine sogenannte Wertquote, meist in Tausendsteln ausgedrückt. Diese bestimmt:

  • den Anteil an den gemeinschaftlichen Kosten

  • das Stimmgewicht in der Eigentümerversammlung (sofern nicht anders geregelt)



  1. Sonderrecht vs. gemeinschaftliche Teile – einfach erklärt


Sonderrecht

Zum Sonderrecht gehören in der Regel:

  • Wohnräume (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad)

  • Innenwände (nicht tragend)

  • Bodenbeläge, Malerei, Tapeten

  • Innentüren

  • Kücheneinrichtungen und Sanitäranlagen innerhalb der Einheit


Hier darf der Eigentümer grundsätzlich frei gestalten – solange keine gemeinschaftlichen Teile oder andere Eigentümer beeinträchtigt werden.



Gemeinschaftliche Teile

Zwingend gemeinschaftlich sind u. a.:

  • Grund und Boden

  • Fundamente und tragende Mauern

  • Dach

  • Fassade

  • Treppenhaus, Lift, Eingangsbereich

  • Hauptleitungen (Wasser, Strom, Gas)

  • Heizungsanlagen

  • Gartenanlagen


Bei Elementen wie Balkonen, Fenstern oder Kellerabteilen kommt es auf das Reglement an.



  1. Rechte der Stockwerkeigentümer


Eigentümer haben unter anderem das Recht:

  • ihre Einheit ausschliesslich zu nutzen

  • gemeinschaftliche Teile mitzubenutzen

  • an der Versammlung teilzunehmen

  • Anträge zu stellen

  • Einsicht in Unterlagen (Budget, Abrechnung, Protokolle) zu erhalten

  • ihre Einheit zu verkaufen, vermieten oder verpfänden


Auch Sondernutzungsrechte (z. B. Gartensitzplatz, Parkplatz) können bestehen – diese sind jedoch kein Eigentum, sondern Nutzungsrechte.



  1. Pflichten der Stockwerkeigentümer


Mit den Rechten gehen klare Pflichten einher:

  • Zahlung der gemeinschaftlichen Kosten

  • Beiträge an den Erneuerungsfonds

  • Einhaltung des Reglements und der Hausordnung

  • Rücksichtnahme auf andere Eigentümer

  • Duldung notwendiger Unterhaltsarbeiten

  • Unterhalt des eigenen Sonderrechts


Gerade bei baulichen Änderungen gilt:

Sobald gemeinschaftliche Teile oder das äussere Erscheinungsbild betroffen sind, ist die Zustimmung der Gemeinschaft erforderlich.



  1. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft & ihre Organisation


Die Gesamtheit der Eigentümer bildet die Stockwerkeigentümergemeinschaft.

Sie ist zwar keine juristische Person, kann jedoch unter eigenem Namen handeln, klagen und betrieben werden.


Oberstes Organ:

Die Stockwerkeigentümerversammlung

Sie entscheidet über:

  • Budget

  • Jahresrechnung

  • Wahl des Verwalters

  • bauliche Massnahmen

  • Einlagen in den Erneuerungsfonds


Je nach Beschluss sind unterschiedliche Mehrheiten erforderlich:

  • einfaches Mehr

  • qualifiziertes Mehr (Mehrheit der Eigentümer und der Wertquoten)

  • Einstimmigkeit



  1. Kosten, Erneuerungsfonds und finanzielle Transparenz

Gemeinschaftliche Kosten werden grundsätzlich gemäss Wertquote verteilt.


Typische Kosten:

  • Gebäudeversicherung

  • Heiz- und Warmwasserkosten

  • Verwaltungshonorar

  • Hauswartung

  • Allgemeinstrom

  • Gartenpflege


Der Erneuerungsfonds dient der langfristigen Finanzierung grösserer Sanierungen (z. B. Dach, Fassade, Heizung).


Ein gut dotierter Fonds:

  • verhindert hohe Einmalzahlungen

  • erhöht die finanzielle Stabilität

  • steigert die Attraktivität beim Verkauf


Transparenz in Budget und Abrechnung ist hier entscheidend.



  1. Typische Herausforderungen im Stockwerkeigentum


In der Praxis entstehen Konflikte häufig durch:

  • Unklare Zuständigkeiten

  • Uneinigkeit bei Sanierungen

  • Unzureichend geführte Protokolle

  • Fehlende Transparenz bei Kosten

  • Emotionale Entscheidungsprozesse

  • Mangelnde Kommunikation


Bei anhaltenden Streitigkeiten ist in der Regel zunächst die Schlichtungsbehörde am Ort der Liegenschaft zuständig, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird (vgl. Informationen des Bundes zum zivilrechtlichen Schlichtungsverfahren).


Stockwerkeigentum erfordert:

  • Kompromissbereitschaft

  • klare Strukturen

  • professionelle Organisation



  1. Warum professionelle – und zunehmend digitale – Verwaltung entscheidend ist


Je grösser die Liegenschaft, desto komplexer die Verwaltung.


Eine professionelle Verwaltung übernimmt:

  • Organisation der Versammlungen

  • Budgetierung & Buchhaltung

  • Umsetzung von Beschlüssen

  • Koordination von Unterhalt & Sanierungen

  • Führung des Erneuerungsfonds

  • transparente Kommunikation


Moderne digitale Lösungen unterstützen dabei zusätzlich:

  • Automatische Berechnung von Stimmen und Quoten

  • Digitale Dokumentenablage

  • Transparente Budgetübersichten

  • Strukturierte Kommunikation

  • Nachvollziehbare Protokolle


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Fazit: Stockwerkeigentum funktioniert nur mit klaren Strukturen

Stockwerkeigentum verbindet individuelles Eigentum mit gemeinschaftlicher Verantwortung.


Wer die Grundlagen versteht und auf transparente, strukturierte Verwaltung setzt, schafft:

  • Werterhalt

  • Planungssicherheit

  • Konfliktprävention

  • nachhaltige Liegenschaftsentwicklung


Gut organisiertes Stockwerkeigentum ist kein Zufall –sondern das Ergebnis klarer Regeln und professioneller Umsetzung.


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