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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Version 1.4
Stand: 25.08.2023
Woonig AG
Müligässli 1 I 8598 Bottighofen I Schweiz 



1. Allgemeines

1.1 Definitionen


§1 „Woonig AG“ bezeichnet die Firma, die die WOONIG Plattform vertreibt.


§2 „WOONIG Plattform“ oder „WOONIG“ ist der Name der Software-Plattform, auf der
Applikationen und Dienste nach Massgabe der jeweiligen mit dem Kunden abgeschlossenen
Vertrag verfügbar gemacht werden. Diese Applikationen werden als “Software as a Service” (SaaS)


(a) in einer Vorbereitungsphase einen kundenspezifischen “Namespace” als “Demoversion”
und / oder

(b) in einer Betriebsphase einen kundenspezifischen “Namespace” als „Produktivsystem” dem
Kunden bereitgestellt. Der Kunde kann die Applikationen spezifisch konfigurieren den jeweiligen
Anwendern nach Massgabe der WOONIG Nutzungsbedingungen zur Nutzung überlassen. Der
“Namespace” ist die kundenspezifische Unternehmens-Account und Datenablage.


§3 „Apps” sind die den Anwendern auf der WOONIG Plattform in konfigurierter Form zur Verfügung
gestellten Anwendungen, welche die Anwender auf den in der Dokumentation beschriebenen Typen
von Betriebssystemen und Browsern nach Massgabe der jeweiligen WOONIG
Nutzungsbedingungen nutzen können.


§4 „Dienste“ bezeichnet die Summe aller von Woonig AG unter der Geltung dieser
Nutzungsbedingungen zu erbringenden Leistungen bestehend aus der WOONIG Plattform und den
auf der WOONIG Plattform verfügbar gehaltenen Apps, WOONIG Funktionen, den
Vorbereitungsleistungen und den Zusatzleistungen.


§5 „WOONIG-Verfügbarkeit“ bedeutet, dass die WOONIG Plattform und die darauf zur Verfügung
gestellten Applikationen zu durchschnittlich 95% eines in der Betriebsphase liegenden Jahres für
den Kunden und/oder den Anwender verfügbar sind. Die WOONIG Plattform ist grundsätzlich 365
Tage / 24h in Betrieb. Ausgenommen davon sind:

a) geplante Wartungsfenster zum Zweck der Wartung und Pflege von Hardware/Software
sowie zur Datensicherung, sofern diese dem Kunden spätestens 24 Stunden (während der
Geschäftszeiten) resp. 1 Stunde (ausserhalb der Geschäftszeiten) im Voraus angekündigt
werden;


b) Nichtverfügbarkeiten, die der Kunde nicht nach Massgabe der WOONIG Support-
Bedingungen gemeldet hat;


c) Nicht-Verfügbarkeiten, die durch vom Kunden (oder seinen Dienstanbietern) bereitgestellte
Systeme oder eingesetzten Netzwerken oder durch sonstige Systeme und Netzwerke
ausserhalb der WOONIG Nutzungsbedingung der WOONIG Plattform verursacht wurden (z.B.
durch Internet-Dienstanbieter); oder


d) Nicht-Verfügbarkeiten aufgrund von sonstigen Umständen, die ausserhalb der Kontrolle
und eines unmittelbaren Zugriffs von Woonig AG liegen.


§6 „Kunde“ bezeichnet diejenige juristische Person oder dasjenige Unternehmen, mit dem Woonig
AG den jeweiligen Vertrag abschliesst. Mit dem Kunden verbundene Unternehmen fallen nur dann
unter den Begriff des Kunden, sofern dies im Einzelvertrag ausdrücklich so vorgesehen ist.


§7 „Anwender” bezeichnet die vom Kunden berechtigten natürlichen Personen, die auf einer App in
der vom Kunden spezifischen Konfiguration registriert sind und die WOONIG App auf unterstützten
Betriebssystemen und Browsern für eigene Zwecke nutzen.

§8 „Nutzer” bezeichnet Personen, die die Software verwenden, um mit dem Unternehmen und
dessen Mitarbeitern zu kommunizieren und interagieren. Beispiel: Mieter, Stockwerkeigentümer.


§9 „Drittanwender” bezeichnet das Unternehmen und dessen Mitarbeiter, die diese Software
verwenden, um z.B. Dienstleistungsaufträge zu erhalten, zu erledigen und zu rapportieren. Beispiel:
Dienstleister, Handwerker.


§10 „Partner des Kunden” bezeichnet dritte Unternehmen (z.B. Dienstleister, Handwerker), die
nicht mit Woonig AG, sondern mit dem Kunden in einer Geschäftsbeziehung stehen und die
während der Nutzung vom Kunden in die elektronische Kommunikation oder eine Form der
Datennutzung oder Leistungserbringung eingebunden werden können.


§11 „Daten“ bezeichnet alle Daten und Informationen, die der Kunde oder die Anwender Woonig AG
im Rahmen der oder zum Zwecke eines Dienstes oder mehrerer Dienste zur Verfügung stellen oder
beistellen.


§12 „Content” oder „Inhalt“ bezeichnet visuelle, audio-, numerische, grafische, Text- oder andere
Daten und Inhalte, die von dem Kunden, dem Anwender oder von Dritten für Zwecke eines Dienstes
oder mehrerer Dienste beigestellt werden.


§13 „Textform“ bezeichnet jede lesbare Erklärung einer Partei, aus welcher der Erklärende einer
Partei erkennbar ist und die wiedergegeben werden kann (z.B. E-Mail, Systemmeldung).


§14 “Angebot“ bezeichnet ein von Woonig AG zumindest in Textform zur Verfügung gestelltes
Angebotsdokument welches die speziellen Konditionen für einen oder mehrere Dienste enthält und
welches auf die vorliegenden WOONIG Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen Bezug
nimmt. Mit der schriftlichen Annahme des Angebotes kommt der Vertrag zustande.

Die Preiskonditionen sowie der Leistungsumfang sind in diesem Angebot definiert, alles weitere
gemäss den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.


§15 „Vertrag“ bezeichnet eine von Woonig AG und den Kunden bestätigte Vereinbarung über die
Nutzung von WOONIG anhang eines bestätigten Angebotes oder bestätigte Kunden Bestellung
(System Registrierung/Aktivierung durch Woonig AG) oder eine Registrierung und Aktivierung
durch den Kunden auf der WOONIG Plattform unter https://woonig.app bezüglich eines oder
mehrerer Dienste unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.


§16 „Nutzungsbedingungen“ bezeichnet die von Woonig AG auf der WOONIG Plattform definierten
Bedingungen zur Nutzung der Dienste, die der Kunde, Anwender, Nutzer sowie Drittanwender bei
der Registrierung und/oder Nutzung zu bestätigen hat.


§17 „Spielregeln“ sind Richtlinien, welche Woonig AG für die Nutzung der Dienste, die auf der
WOONIG Plattform basieren, aufstellt. In den Spielregeln wird beschrieben, welche Art Beiträge von
den Anwendern erwünscht sind und welche nicht. Die Spielregeln bilden die Grundlage für
Entscheidungen des Moderatorenteams über die Entfernung von missbräuchlichen Beiträgen.


§18 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnen

a) in Bezug auf Woonig AG Folgendes: (i) die nicht öffentlich einsehbaren Teile der WOONIG
Plattform, insbesondere allfällige nur dem Kunden einsehbaren Funktionen, Konzepte,
Methoden, Prozesse und Designs, die durch WOONIG abgebildet werden oder damit
zusammenhängen; (ii) die nicht öffentlichen Bestandteile eines Vertrags, insbesondere die
Preis- und Gebührenvereinbarung, Inhalte der Dokumentation und Informationen und
Angaben über die WOONIG-Verfügbarkeit; und/oder (iii) sämtliche Informationen zu
Schnittstellen (APIs), System- infrastruktur-, Systemsicherheits- und
Systemarchitektur-Designs, die mit WOONIG zusammenhängen; sowie zusätzlich

b) in Bezug auf die jeweils offenlegende Partei („Offenlegende Partei“) Folgendes: (i)
Informationen, die, soweit sie in materieller Form offengelegt werden, die offenlegende
Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich oder geschützt identifiziert, und (ii)
die, soweit sie in immaterieller Form vorliegen (einschliesslich mündlicher oder visueller
Offenlegung), die Offenlegende Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich und
geschützt identifiziert und die sie schriftlich zusammenfasst und innerhalb der WOONIG
Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingung von dreissig (30) Kalendertagen ab der
Offenlegung der jeweils anderen Partei als Zusammenfassung übermittelt.

§19 „Vorbereitungsleistungen“ bezeichnet die von Woonig AG zur Vorbereitung des produktiven
Betriebs der WOONIG-Plattform und/oder den Apps zu erbringen Leistungen betreffend
Spezifikations, Setup, Konfiguration, Inhaltseinbindungs, Datenmigration, Projektmanagement,
Lancierungs- und Aktivierungsleistungen.


§20 „Vorbereitungsphase“ bezeichnet die Vorbereitung des Produktivsystems in der
Produktivumgebung, während dessen die WOONIG-Plattform und/oder die Dienste von oder für den
Kunden konfiguriert und angepasst werden.


§22 „Betriebsphase“ ist der Zeitraum der produktiven Nutzung, zwischen der Aktivierung und
Deaktivierung des Produktivsystems, während dessen WOONIG und allfällig bestellte Leistungen &
Dienste dem Kunden und dem Anwender nach Massgabe des Vertrages zur Nutzung zur Verfügung
stehen.


§23 „Zusatzleistungen“ bezeichnet die von Woonig AG während der Betriebsphase zusätzlich zum
Betrieb der WOONIG Plattform und der Apps zu erbringenden Dienstleistungen.


§24 „kundenspezifische Entwicklungen“ bezeichnet Arbeitsergebnisse und Funktionen, die von
Woonig AG spezifisch für den Kunden kostenpflichtig oder kostenlos erarbeitet wurden. Zu den
kundenspezifischen Entwicklungen gehören keinesfalls die WOONIG Plattform und die Apps und
Dienste in ihrer Ausprägung als Standardlösung von WOONIG. Kundenspezifische Entwicklungen
dürfen ohne Verpflichtungen zum WOONIG Standard zurückgeführt werden.


1.2 Datenschutz, Auftragsbearbeitung und Datensicherheit


1.2.1 Verarbeitung personenbezogener Daten


§1 Im Rahmen der Erbringung der WOONIG-Dienste kann es erforderlich sein, dass die Woonig AG
personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Der Kunde bleibt dabei
Verantwortlicher gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften, während die
Woonig AG als Auftragsverarbeiter handelt.


§2 Der Kunde stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den
einschlägigen Datenschutzbestimmungen erfolgt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die
erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung zu haben, einschliesslich
gegebenenfalls erforderlicher Einwilligungen.


§3 Die Woonig AG verarbeitet personenbezogene Daten nur gemäss den schriftlichen Anweisungen
des Kunden, es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung. Die Woonig AG
ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit und
Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.

1.2.2 Datenschutzvereinbarung


§1 Die Parteien vereinbaren eine separate Datenschutzvereinbarung
(Auftragsverarbeitungsvertrag), die die Einzelheiten der Datenverarbeitung im Rahmen der
WOONIG-Dienste festlegt. Diese Vereinbarung enthält unter anderem Angaben zur Art der
verarbeiteten Daten, den Zweck der Verarbeitung, die Dauer der Verarbeitung, die Datensicherheit
sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien.


§2 Die Datenschutzvereinbarung legt auch fest, wie mit Anfragen von betroffenen Personen,
einschliesslich Auskunftsersuchen, Berichtigungs- und Löschungsanfragen, umgegangen wird.
Die Woonig AG unterstützt den Kunden dabei, diese Anfragen im Rahmen ihrer Vereinbarung zu
erfüllen.

1.2.2 Datenübertragung


§1 Der Kunde stimmt zu, dass die Woonig AG die personenbezogenen Daten im Rahmen der
WOONIG-Dienste in Länder ausserhalb der Schweiz jedoch nur im Europäischen Wirtschaftsraum
übertragen kann. In diesem Fall stellt die Woonig AG sicher, dass angemessene
Schutzmassnahmen gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen getroffen werden, um die
Sicherheit der übertragenen Daten zu gewährleisten.


§2 Die Woonig AG informiert den Kunden über etwaige geplante Änderungen der
Datenverarbeitung oder -übertragung, die sich auf den Datenschutz auswirken könnten.

1.2.3 Datenspeicher, Datensicherung, Backup


§1 Der Woonig AG stellt dem Kunden zur Speicherung der Daten im Zusammenhang mit der
Nutzung der WOONIG Plattform Speicherkapazität zur Verfügung. Die Datensicherung findet täglich
statt. Die Daten gehören zum Rechtsbereich des Kunden, der die Dienste nutzt auch wenn diese
direkt bei Woonig AG gespeichert sind. Für die Speicherung und Verarbeitung der Daten ist
ausschliesslich der Kunde verantwortlich.


§2 Der Kunde hält sich insbesondere bei der Erfassung und Verarbeitung der personen- bezogenen
Daten an die Bestimmungen des jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzes.


§3 Woonig AG ermöglicht dem Kunden, dessen auf dem Server von WOONIG gespeicherten Daten
während der Vertragsdauer in einem vom WOONIG zur Verfügung gestellten standardisierten,
strukturiertes, gängiges und maschinenlesbares Format zu exportieren.


§4 Woonig AG ist berechtigt, die bei ihr gespeicherten Daten des Kunden nach Vertragsbeendigung
zu löschen, es sei denn, Woonig AG ist zu deren Aufbewahrung nach zwingendem Recht
verpflichtet.


§5 Woonig AG trifft geeignete Vorkehrungen gegen den Datenverlust bei Ausfallen der Dienste
sowie zur Verhinderung unbefugter Zugriffe durch Dritte auf die Daten des Kunden. Zu diesem
Zweck nimmt WOONIG regelmässige Backups vor (standardmässig einmal pro Tag), prüft die
Serverplattform auf Viren und schützt die auf dem Server gespeicherten Zugangsdaten des Kunden
mit geeigneten, dem technischen Stand entsprechenden Mitteln gegen unbefugte Zugriffe.

§6 Woonig AG setzt bei der Bereitstellung der WOONIG Plattform in wirtschaftlich angemessenem
Umfang Sicherheitstechnologien (z. B. Verschlüsselung, Pass- und Kennwortschutz und
Firewall-Schutz) nach Massgabe der branchenüblichen Sicherheitsstandards ein.

 

 


1.3 Modifikationen an den Diensten und der Dokumentation


§1 Die WOONIG Dienste können unabhängig von der Bestellung eines Kunden laufend aktualisiert
werden, sowohl bezüglich der bereitgestellten Funktionen als auch bezüglich des Designs und der
Benutzerführung. Die jeweiligen Aktualisierungen ersetzen den bisherigen Stand automatisch.
Woonig AG behält sich daher sowohl während der Nutzung technische, gestalterische oder
funktionale Modifikationen der WOONIG Plattform und Dienste und/oder an der Dokumentation
vor.


§2 Modifikationen der WOONIG Plattform, an den Diensten und/oder der Dokumentation lassen die
Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Vertrag unberührt, soweit es sich um unwesentliche
Modifikationen handelt. Unwesentliche Modifikationen liegen vor, sofern die in dem Vertrag mit
dem Kunden vereinbarten Anforderungen auch nach Umsetzung der Modifikation im Wesentlichen
erreicht werden und dem Kunden im Einzelfall zuzumuten ist. Sieht der Vertrag nicht ausdrücklich
Abweichendes vorliegen unwesentliche Modifikationen insbesondere vor, falls


a) veraltete bzw. unübliche Dateiformate, Drittsoftware oder technische Systeme (z.B.
Browser) von der WOONIG Plattform und den Apps nicht weiter unterstützt werden;


b) auf der WOONIG Plattform und den Apps unwesentliche Funktionen modifiziert, ersetzt oder
abgeschaltet werden, wie insbesondere das Aktualisieren, Hinzufügen oder Abschalten von
Apps;


c) auf den WOONIG Plattform Anwenderoberflächen gestalterisch aktualisiert oder modifiziert
werden (Form-, Farb- und Massänderungen, Navigations- logiken); und/oder


d) Anforderungen an die Systeme und die Anbindung des Kunden aktualisiert werden.


§3 Nur soweit es sich um eine nicht unwesentliche Modifikation der WOONIG Plattform, der Dienste
und/oder der Dokumentation zu Lasten bzw. zum Nachteil des Kunden handelt, ist der Kunde
berechtigt, den betreffenden Dienst aus wichtigem Grund schriftlich zu kündigen.
In diesem Fall erstattet Woonig AG dem Kunden zeitanteilig alle für den Rest der Betriebsphase ab
Datum der Kündigung bereits im Voraus bezahlten Lizenzgebühren. Bezahlte erbrachte
Dienstleistungen werden von Woonig AG nicht erstattet.


§4 Die Kündigung des Vertrags seitens des Kunden muss innerhalb der Nutzungsbedingung von
vier (4) Wochen nach Umsetzung der wesentlichen Modifikation der WOONIG Plattform, der Dienste
und/oder der Dokumentation zu Lasten bzw. zum Nachteil des Kunden erfolgen.


Erstattungsansprüche im Rahmen dieser Ziffer müssen vom Kunden zumindest in Textform
innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der wirksamen Kündigung bei Woonig AG geltend
gemacht werden.


§5 Sollte der Kunde Erweiterungen, Modifikationen oder Anpassungen eines Dienstes nach
Abschluss eines Vertrags anfragen (Change Request des Kunden), wird Woonig AG diese Anfrage
prüfen und kategorisieren.


§5.1 Ist die Anfrage ein Softwarefehler oder eine gemäss Leistungsumfang erwartete
Standard-Funktion, so wird die Bearbeitung des Change Requests durch Woonig AG kostenlos
durchgeführt.


§5.2 Ist die Anfrage eine im Standard nicht vorgesehene Funktion, kann die Umsetzung durch Woonig AG gemäss den Anforderungen des Kunden und Freigabe des Change Requests durch das
Wonnig Produktmanagement gegen Entgelt erbracht werden. Die Einzelheiten wird Woonig AG vor
Ausführung bekanntgeben und offerieren.


§6 Entscheidet sich der Kunde, zusätzliche Dienste eines Drittanbieters in Anspruch zu nehmen
oder einen Partner des Kunden vertraglich einzubinden, übernimmt Woonig AG keine Haftung für
einen durch diesen verursachten Fehler oder Ausfälle der WOONIG Plattform. Der Kunde hat in
diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf eine Minderung der Gebühren. Woonig AG kann einer
solchen dritten Partei, die nach freiem Ermessen von Woonig AG ein Sicherheitsrisiko oder ein
anderes Risiko für die Systeme, die Daten oder das geistige Eigentum von Woonig AG darstellt, den
Zugriff auf die WOONIG Plattform verweigern.


§7 Falls der Kunde während der Laufzeit des Vertrags Zugriff auf einen kostenlosen (gebührenfreie)
Dienst von WOONIG erhält, erkennt der Kunde an, dass Woonig AG (i) nicht verpflichtet ist,
diesbezüglich Supportleistungen bereitzustellen; und dass Woonig AG (ii) die Bereitstellung dieses
kostenlosen Dienstes jederzeit einstellen kann.


§8 Woonig AG kann dem Kunden Zugriff auf von Woonig AG ausdrücklich bezeichnete
„Beta-Funktionen“ geben (Dienste, Funktionen oder Apps, die nicht allgemein verfügbar und nicht
gemäss den Woonig AG- Standard-Prozessen validiert und qualitätsgesichert sind, werden von
WOONIG als „Beta-Funktionen“ bezeichne) und der Kunde kann dieses Angebot annehmen. Durch
diesen Zugang zu Beta-Funktionen soll dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, die
Funktionen in seinem Geschäftsbetrieb zu testen und Woonig AG über diese Tests Feedback zu
geben. Zur Nutzung der Beta-Funktionen muss der Kunde u. U. zusätzliche Bedingungen von
Woonig AG akzeptieren. Die produktive Nutzung der Beta-Funktionen erfolgt ausschliesslich auf
eigenes Risiko des Kunden. Woonig AG gewährleistet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit oder
den regelmässigen Betrieb der Beta- Funktionen und haftet nicht für Fehler oder Schäden, die
durch die Nutzung der Beta-Funktionen verursacht werden.

1.4 Mitwirkungspflichten des Kunden


§1 Soweit nicht Woonig AG einzelne Vorbereitungsleistungen auf Grundlage eines Angebotes oder
Einzelvertrages zu erbringen hat, ist der Kunde selbst für den unverzüglichen Abschluss der
Vorbereitungsphase, insb. für die Datenlieferung, Schnittstellenbereitstellung oder die
Konfiguration der entsprechenden Funktionen verantwortlich. Dies gilt auch, wenn er die
Umsetzung einem Dritten Anbieter übergibt.


§2 Der Kunde wird Woonig AG alle für die Erbringung der Dienste erforderlichen Daten und Inhalte
inhaltlich korrekt, rechtzeitig und – wenn nicht anders vereinbart – in einem Zuge bereitstellen. Der
Kunde sichert gegenüber Woonig AG zu, dass die Daten und Inhalte des Kunden


a) frei von Viren, Trojanern und vergleichbaren Elementen sind, welche die von Woonig AG oder
seinen Subunternehmern zur Bereitstellung genutzten Systeme oder Software beschädigen
könnten, und


b) frei von Rechten Dritter, insbesondere Schutzrechte Dritter, sind.


§3 Sollen bei Erbringung der Dienste Partner des Kunden involviert werden, (z.B. in dem sie
Meldungen via WOONIG von Anwendern erhalten), muss der Kunde diese selbständig die jeweils
gesetzlich vorgeschriebene Einwilligungen einholen, um die zur Erfüllung der Dienste notwendigen
Kundendaten und Inhalte dem Partner des Kunden übermitteln zu dürfen. Der Kunde wird mit dem
Partner eine Vereinbarung schliessen, die die Verarbeitung der Daten und die Leistungserbringung
durch den Partner im Rahmen der Datenschutzregelungen und sonstigen gesetzlichen Vorgaben
ausschliesslich zum Zwecke der Erfüllung dieser Leistung ermöglicht.

§4 Werden im Rahmen der gemeinsamen Lancierung von Applikationen Dienste Dritter integriert,
die der Kunde direkt beauftragt hat, so ist der Dritte abschliessend für den korrekten Betrieb seiner
Lösung und das Funktionieren der Schnittstellen nach Massgabe der Anforderungen von Woonig
AG zuständig. Sämtliche Aufwendungen für allfällige Anpassungen an den Systemen des Dritten
werden direkt zwischen dem Dritten und dem Kunden vereinbart. Funktionieren die Drittsysteme
nicht mehr oder nicht im gewünschten Umfang, kann diese Teilfunktion aus der Applikation auf
der WOONIG Plattform entfernt werden; ein nicht von Woonig AG verschuldetes Nicht-
Funktionieren einer Lösung eines Dritten – unabhängig davon, ob er von WOONIG eingebracht
wurde oder durch den Kunden – ist indes nie Kündigungsgrund für den Vertrag.


§5 Der Kunde stellt mind. einen Ansprechpartner sowie mind. einen Supportberechtigten zur
Verfügung, die jederzeit für den Kunden bindende Entscheidungen selbst treffen oder diese
unmittelbar herbeiführen können.


§6 Werden dem Kunden von Woonig AG Software oder sonstige Tools bereitgestellt, hat der Kunde
stets die neuste Version zu nutzen und hierzu alle ihm während der Vertragslaufzeit zur Verfügung
gestellten Updates unverzüglich nach Verfügbarmachung zu installieren. Updates gelten als dem
Kunden zur Verfügung gestellt, wenn der Kunde hierauf entweder über eine entsprechende
Update-Funktion zugreifen kann und der Kunde über die Bereitstellung des Updates von der
Anwendung oder per E-Mail informiert wurde, oder der Kunde einen Datenträger erhalten hat, der
das Update enthält. Der Kunde trägt alle aus der Weiterbenutzung von Altversionen folgenden
Risiken selbst.


§7 Woonig AG erbringt alle Dienste nur in den in der Dokumentation ausdrücklich genannten
Sprachen im Vertrag. Der Kunde stellt permanente Ansprechpartner zur Verfügung, die diese
Sprache beherrschen und unmittelbare Entscheidungen für den Kunden treffen oder herbeiführen
können.


§8 Der Kunde sichert ferner zu, dass er alle von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten in
Übereinstimmung mit allen geltenden Datenschutzgesetzen, -regeln und -vorschriften gesammelt
hat sowie pflegen, verarbeiten und handhaben wird.


§9 Der Kunde ist – insbesondere auch im Falle einer eigenen Domain – verpflichtet, die gängigen
IT-Sicherheitsstandards zu beachten, insbesondere ist er verpflichtet, alle Pass- und Kennwörter,
die für den Zugriff auf die WOONIG Plattform verwendet werden, regelmässig zu ändern.


§10 Wird dem Kunden bekannt, dass ein unbefugter Dritter von einem Pass- oder Kennwort
Kenntnis erhalten hat, muss der Kunde Woonig AG unverzüglich darüber informieren und das
betroffene Pass- oder Kennwort sofort ändern.


§11 Besondere von Woonig AG nicht zu beeinflussende Gefahrenquellen müssen
eigenverantwortlich durch den Kunden ausgeschaltet werden. Dazu gehören insbesondere der
Einsatz von Programmen, Treibern oder sonstiger Tools, die aus dem Internet heruntergeladen
wurden, sowie das Ausführen von Anwendungen, die Sicherheitsmechanismen von Woonig AG
umgehen.


§12 Der Kunde ist für seine zur Nutzung der WOONIG Plattform eingesetzte IT-Infrastruktur sowie
für die zusätzliche Sicherung seiner Daten verantwortlich. Insbesondere hat er sicherzustellen,
dass die Installation, Konfiguration und Administration seines Netzwerks und der eingesetzten
Hard- und Software ein Optimum an Leistung, Sicherheit und Verfügbarkeit garantiert. Als
Webbrowser wird der Chrome- Browser vorausgesetzt.


§13 Der Kunde ist verantwortlich für seine ununterbrochene Anbindung an die WOONIG Plattform
für die Dauer des Vertrags, einschliesslich der notwendigen genügend schnellen
Internetverbindung. Dabei hat der Kunde sicherzustellen, dass eine vollständige und fehlerfreie
Datenfernübertragung zur Nutzung von der WOONIG Plattform sowie ein vollständiger und fehlerfreier Empfang von Daten zur ordnungsgemässen Nutzung der WOONIG Plattform und
Erfüllung sonstiger vertraglichen Verpflichtung von Woonig AG gewährleistet ist.


§14 Woonig AG hat das Recht, den Kunden in Kundenlisten und auf der Website oder auf Sozialen
Medien als “Kunde” zu führen und nach Rücksprache die Kontaktpersonen des Kunden als
Referenz anzugeben.

1.5 Supportbedingungen


§1 Die in den Nutzungslizenzen inbegriffenen WOONIG Supportleistungen beziehen sich auf
Software Fehler, fehlerhafte Dienste oder Funktionen und die daraus entstandenen Folgeprobleme
innerhalb der WOONIG Plattform.


§2 Sonstige Supportleistungen z.B. Support bei der Selbstkonfiguration durch den Kunden, beim
Setup durch den Kunden, Schulungen, Coaching etc. werden entsprechend seiner jeweiligen
Bedürfnisse auf Grundlage separater Angebote oder Einzelverträge gegen Vergütung angeboten.


§3 Woonig AG erbringt während der Betriebsphase Support für die WOONIG Plattform und die
Dienste im Rahmen der WOONIG Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.


§4 Supportberechtigte Mitarbeiter können nach Massgabe der Supportbedingungen
Störungsmeldungen absetzen und von Woonig AG Reaktionen oder Lösungen entgegenzunehmen.


§5 Störungsmeldung bezeichnet jede Meldung einer Störung durch einen Supportberechtigten per
E-Mail an support@woonig.com oder über die öffentlichen Support Kanäle.


§6 Benutzer-Anwendungsprobleme durch Fehlbedienung sind keine Störungen.


§7 Störungslösung kann bestehen in einem Softwareupdate oder jeder dem Kunden zumutbaren
Umgehungs- oder Behelfslösung, mit welcher die Auswirkungen der Störungen zumindest
vorübergehend im Wesentlichen behoben werden.


§8 Ziel-Reaktionszeit ist derjenige von Woonig AG angestrebte liegende Zeitraum, der zwischen der
Störungsmeldung und einer Eingangsbestätigung inklusive einer ersten Störungs-Kategorisierung
durch Woonig AG liegt.


§9 Ziel-Lösungszeit ist derjenige von Woonig AG angestrebte liegende Zeitraum, der zwischen der
ersten Störungskategorisierung durch Woonig AG und einer möglichen Störungslösung liegt.


§10 Der Support ist ausschliesslich über die E-Mail Adresse support@woonig.com oder über die
öffentlichen Support-Kanäle zu erreichen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zuweisung eines
dedizierten Support Mitarbeiters von Woonig AG, soweit sich aus dem Angebot oder separate
Vereinbarung nicht ausdrücklich Abweichendes ergibt.


§11 Die Bearbeitung von Supportmeldungen wird ausschliesslich während der Woonig AG
Geschäftszeiten durchgeführt.


§12 Eine Supportmeldung hat über die folgenden Mindestangaben zu verfügen:


a) Beschreibung der Störung, inkl. Zeit, Ort ihres Auftretens


b) Auswirkungen der Störung; Umstände des Auftritts einschliesslich der eingesetzten

Systemumgebung und der unmittelbar dem Auftritt des Fehlers vorangegangene
Bedienschritte


c) Angabe welcher Supportberechtigte für Rückfragen zur Verfügung steht

§13 Woonig AG priorisiert Supportmeldungen des Kunden nach Eingangsreihenfolge und nach Art
des Vorfalls. Woonig AG reagiert je nach Einordnung eines Vorfalls wie folgt auf übermittelte
Supportfälle:

Störungskategorie: Hoch

Auf die WOONIG Plattform kann nicht zugegriffen
werden, oder eine entschiedene Funktion oder
Applikation ist nicht funktionsfähig.


Zielreaktionszeit: 4 Stunden

Ziellösungszeit: 24 Stunden

Störungskategorie: Mittel

Die WOONIG Plattform ist in Betrieb, wesentliche
Funktionen oder Applikationen stehen nicht
korrekt zur Verfügung.

Zielreaktionszeit: 8 Stunden

Ziellösungszeit: 48 Stunden

Störungskategorie: Niedrig

Bei der WOONIG Plattform sind Funktionen,
Applikationen fehlerhaft, aber funktionsfähig. Es
bestehen Workarounds.

Zielreaktionszeit: 16 Stunden

Ziellösungszeit: Nächstes Update,
Release

§14 Woonig AG kategorisiert Störungen auf Grundlage einer ordnungsgemässen Supportmeldung
und der dortigen Angaben des Kunden. Massgeblich für die Zuordnung ist das Vorliegen der in der
Supportmeldung angegebenen Merkmale und Beschreibungen der Störung. Woonig AG wird dem
Kunden innerhalb der Ziel-Reaktionszeit den Eingang einer Supportanfrage bestätigen und die
Störungskategorisierung zumindest in Textform mitteilen.


§15 Ändern sich die Auswirkungen der Störung oder erreicht dieser eine höhere Prioritätsstufe, hat
der Kunde Woonig AG darüber unverzüglich zu informieren. Woonig AG ist jederzeit zu einer
Re-Kategorisierung berechtigt.


§16 Ein Rechtsanspruch auf Problemlösung bzw. Beseitigung von Störungen innerhalb eines vom
Kunden vorgegebenen Zeitrahmens folgt nicht aus den Supportbedingungen.


§17 Zusätzlich zu den in den WOONIG Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
genannten Mitwirkungspflichten treffen den Kunden im Rahmen des Supports die nachfolgenden
Mitwirkungspflichten:


a) Der Kunde hat eine ausreichende Anzahl von Supportberechtigten zu benennen, jedoch
nicht mehr als insgesamt 2 Supportberechtigte, um sicherzustellen, dass diese (i)
ausreichend befähigt sind im Umgang mit der WOONIG Plattform, insbesondere um die
nachfolgenden Mitwirkungspflichten des Kunden zu erfüllen, (ii) für den Kunden
Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen können.


b) Der Kunde stellt auf Verlangen von Woonig AG im Anschluss an eine Störungsmeldungen
alle relevanten Informationen zur Verfügung, die für eine Reproduktion oder Lösung der
Störung notwendig oder hilfreich sind.

 

 

1.6 Gewährleistung


1.6.1 Mängelhaftung für die WOONIG Plattform


§1 Der Woonig garantiert, dass die bereitgestellte WOONIG-Plattform den vertraglich vereinbarten
Spezifikationen entspricht und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.


§2 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter jegliche Mängel oder Nichtkonformitäten der
WOONIG-Plattform unverzüglich schriftlich mitzuteilen, nachdem solche Mängel entdeckt wurden
oder vernünftigerweise hätten entdeckt werden können.


§3 Der Anbieter hat das Recht, angemessene Maßnahmen zur Fehlerbehebung und
Mängelbeseitigung zu ergreifen. Der Kunde gewährt dem Anbieter hierzu angemessene
Zugriffsrechte auf die Systeme und Daten, die für die Erbringung der WOONIG-Dienste verwendet
werden.


§4 Falls die WOONIG-Plattform nicht den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht und
dieser Mangel erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung der Dienste hat, wird der Anbieter nach
eigenem Ermessen entweder:

a) den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen, oder


b) dem Kunden eine alternative Lösung anbieten, die den vertraglich vereinbarten Spezifikationen
entspricht.


§5 Der Kunde erkennt an, dass bestimmte Mängel oder Unterbrechungen aufgrund von
Wartungsarbeiten, Drittanbieter-Diensten oder höherer Gewalt auftreten können. In solchen Fällen
ist der Anbieter von der Gewährleistung für die Dauer solcher Umstände befreit.


§6 Jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf die in dieser Klausel
beschriebenen Maßnahmen. Weitere Gewährleistungen, insbesondere solche über die in dieser
Klausel ausdrücklich genannten hinaus, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie werden
ausdrücklich und schriftlich vereinbart.


§7 Zusicherungen und/oder Garantien liegen seitens Woonig AG nur vor, falls diese schriftlich
durch die Geschäftsleitung von Woonig AG erfolgen und ausdrücklich als „Zusicherung“ bzw.
„Garantie“ gekennzeichnet sind.


§8 Die Woonig AG fungiert als Betreiber der WOONIG-Plattform, über die AddOn-Partner ihre
Dienste anbieten können. Wenn der Kunde Dienstleistungen oder Angebote eines AddOn-Partners
über dessen App in Anspruch nimmt, entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen Woonig AG und
dem Kunden. Woonig AG übernimmt keine Gewährleistung für die Dienstqualität des
AddOn-Partners und haftet nicht für Schäden, die durch die Erbringung oder Nichterbringung
dieser Dienste entstehen. Jegliche Haftung von Woonig AG für indirekte, Folge- oder
ausservertragliche Schäden wird ausgeschlossen.


§9 Woonig AG haftet nicht für Schäden durch Zufall, höhere Gewalt oder Drittpersonen. Der Kunde
verpflichtet sich, klarzustellen, dass Woonig AG keine Verantwortung für Vertragsverhältnisse
zwischen Anwendern und AddOn-Partnern trägt und keine Haftung für deren Dienstleistungen
übernimmt.

1.6.1 WOONIG Verfügbarkeit


§1 Die WOONIG-Plattform und ihre Applikationen stehen dem Kunden und/oder den Anwendern
durchschnittlich 95% eines Betriebsjahres zur Verfügung. Die Plattform ist grundsätzlich 365 Tage,
24 Stunden verfügbar, es sei denn:


a) geplante Wartungsfenster nach rechtzeitiger Vorankündigung von 24 Stunden (während
der Geschäftszeiten) oder 1 Stunde (außerhalb der Geschäftszeiten) für Wartung,
Datensicherung und Software/Hardware-Pflege;


b) Nichtverfügbarkeiten, die nicht gemäß den WOONIG Support-Bedingungen vom Kunden
gemeldet wurden;
Nicht-Verfügbarkeiten durch Systeme, Netzwerke des Kunden oder Drittanbieter, die
ausserhalb der WOONIG Nutzungsbedingungen liegen (z.B. Internetdienstanbieter); oder


c) Nicht-Verfügbarkeiten aufgrund von unkontrollierbaren Umständen ausserhalb des
direkten Zugriffs von Woonig AG.


§2 Woonig AG gewährleistet die WOONIG-Plattform Verfügbarkeit nur während der bezahlten
Betriebsphase. Wird diese Verfügbarkeit nicht erreicht, hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift
in Höhe von zwei Prozent (2%) der in der bezahlten Betriebsphase für den jeweilig betreffenden
Monat anfallenden laufenden Gebühren, und zwar für jedes Prozent (1%) (oder jeden Teil davon),
um welches Woonig AG diese Verfügbarkeit verfehlt, maximal jedoch hundert Prozent (100%) der
Gebühren für den betreffenden Monat.


§3 Dies stellt der einzige und ausschliessliche Anspruch des Kunden im Falle einer solchen
Nichterfüllung des betreffenden Vertrages dar. Erstattungsansprüche im Rahmen dieser Ziffer
müssen vom Kunden zumindest in Textform innerhalb von zwei (2) Wochen nach Ende des
relevanten Zeitraums geltend gemacht werden.

 

 


1.7 Haftung


§1 In allen Fällen vertraglicher und ausservertraglicher Haftung aus und im Zusammenhang mit
einem oder allen Diensten leistet Woonig AG nur nach Massgabe dieser Nutzungsbedingung und
nur im Falle von Verschulden Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, und zwar
ausschliesslich in dem nachfolgend bestimmten Umfang:


a) Woonig AG haftet nur bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen
einer Beschaffenheit, für die Woonig AG eine ausdrückliche Garantie übernommen hat,
nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie
verhindert werden sollte;


b) in anderen Fällen: die Haftung ist pro Schadensfall beschränkt auf 20% der für das
betroffene Monat gezahlten Vergütung für den betroffenen Dienst, und in jedem Monat
insgesamt auf höchstens 50% der für das betroffene Monat gezahlten Vergütung für den betroffenen Dienst, jedoch höchstens 100% der für das betroffene Monat gezahlten
Vergütung. Der betroffene Monat ist der Monat, in dem der Anspruch entstanden ist.
Etwaige Gutschriften nach werden auf einen Schadenersatzanspruch des Kunden
angerechnet.


c) Eine Haftung für indirekte Schäden und entgangener Gewinn ist generell ausgeschlossen.

§2 Der Einwand des Mitverschuldens (z. B. wegen Verletzung von Mitwirkungspflichten bleibt offen.
Die Haftungsbegrenzungen gemäss gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


§3 Für alle Ansprüche gegen Woonig AG auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bei vertraglicher und ausservertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von
einem (1) Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie tritt spätestens
mit Ablauf von fünf (5) Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein. Die Regelungen der Sätze 1 bis 3
dieses Absatzes gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei
Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


1.8 Geheimhaltungspflicht


§1 Die Nutzung oder Vervielfältigung vertraulicher Informationen ist nur im Rahmen des
Vertragszwecks gestattet. Vervielfältigungen vertraulicher Informationen der anderen Partei
bleiben deren Eigentum und müssen alle vertraulichen Hinweise und Vermerke enthalten. Beide
Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei angemessen zu
schützen und nur berechtigten Personen zugänglich zu machen.

 


1.9 Feedback des Kunden


§1 Der Kunde kann Hinweise zu Woonig AG-Diensten übermitteln, darunter Vorschläge zur
Weiterentwicklung und Nutzungseinschätzungen. Dieses "Feedback" gilt als vertrauliche
Information von Woonig AG. Der Kunde gewährt Woonig AG eine Lizenz zur Nutzung,
Veröffentlichung und Weitergabe des Feedbacks.

2. Nutzungsbedingungen


§1 Die WOONIG Nutzungsbedingungen finden Anwendung für den kostenlosen Namespace in der
Demoversion als auch für den kostenpflichtigen Namespace in der Produktiv-Version.


§2 Woonig AG stellt dem Kunden die WOONIG Plattform für die Dauer der kostenpflichtige Nutzung
im Rahmen der WOONIG-Verfügbarkeit zur Verfügung, damit der Kunde den Anwendern in diesem
Zeitraum Dienste zur Nutzung derselben gemäss den WOONIG Nutzungsbedingungen überlassen
kann. Das Recht des Kunden zur Nutzung von WOONIG gilt für die im System vom Kunden
aktivierten Verwaltungseinheiten.


§3 Woonig AG ist Inhaber aller Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und anderen Rechte am
geistigen Eigentum oder sonstigen Rechten an der WOONIG Plattform.


§4 Woonig AG ist und verbleibt Inhaber aller Rechte an sämtlichen kundenspezifischen
Entwicklungen.


§5 Dem Kunden werden von Woonig AG keine Eigentums- oder Nutzungsrechte an der WOONIG
Plattform und/oder den kundenspezifischen Entwicklungen übertragen eingeräumt. Alle Rechte,
die dem Kunden abweichend von den WOONIG Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingung
nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben der Woonig AG vorbehalten.


§6 Bei der Nutzung der WOONIG Plattform, Dienste und/oder der Zusatzleistungen ist dem Kunden
untersagt


a) das Kopieren, Übersetzen, Disassemblieren, Dekompilieren, Zurückentwickeln oder
anderweitiges Modifizieren dieser Dienste oder von Teilen der WOONIG
Nutzungsbedingungen;


b) das Übertragen von Inhalten oder Daten oder die Verlinkung auf solche, die gesetzeswidrig,
unlauter, schädigend, bedrohend, böswillig, verletzend, belästigend, unerlaubt,
verleumderisch, vulgär, obszön oder beleidigend sind, das Recht auf Privatsphäre oder das
Persönlichkeitsrecht eines Dritten missachten, hasserfüllt oder diskriminierend gegenüber
bestimmten Rassen oder Volksgruppen oder anderweitig anstössig sind;


c) das Verletzen von Rechten Dritter, insbesondere von Schutz- und Urheberrecht Dritter;


d) die Störung oder Unterbrechung von Software, Systemen oder Netzwerken, über die diese
Dienste gehostet oder betrieben werden;


e) die Dienste zu unterlizenzieren, zu lizenzieren, zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten,
outzusourcen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, es handelt
sich um Anwender, welche die Applikationen nach Massgabe der Bestimmungen der
WOONIG Nutzungsbedingungen nutzen;


f) das Bereitstellen oder Verfügbarmachen von Links, Hypertext (URL-[Universal Resource
Locator]-Adressen) oder ähnlichen Elementen (ausgenommen ein „Lesezeichen“ in einem
Webbrowser) auf der WOONIG Plattform;


g) das Umgehen von Benutzerauthentifizierungen oder von Sicherheitsfunktionen der
WOONIG Plattform und/oder der Applikationen;


h) das Verwenden einer anderen Anwendungs- programmierschnittstelle (API) für den Zugriff
auf die WOONIG Plattform als derjenigen, die von Woonig AG zur Verfügung gestellt wurde;


i) die Nutzung der WOONIG Plattform oder der Applikationen auf jeglicher Weise, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften auf lokaler, Landes- oder Bundesebene oder gegen
internationale oder ausländische Gesetze oder Vorschriften verstösst;


j) oder das Autorisieren eines Dritten, abgesehen von den Rechten für Anwender gemäss den
Regelungen der WOONIG Nutzungsbedingungen, zur Verwendung der Pass- und Kennwörter,
die dem Kunden für den Zugriff auf WOONIG ausgestellt wurden oder von ihm ausgewählt
wurden.

§7 Die WOONIG Plattform kann Links zu Webseiten Dritter und den dort von Dritten bereitgestellten
Inhalten enthalten. Ferner können die WOONIG Plattform, die Apps, die Industrielösungen und Pläne
Inhalte und Funktionen enthalten, die von Dritten beigestellt wurden. Sofern Woonig AG dem
Kunden kenntlich gemacht hat, dass diese Inhalte und Funktionen von Dritten stammen, stellt
Woonig AG diese Inhalte auf WOONIG ohne Mängelgewähr bereit und übernimmt Woonig AG keine
Haftung bezüglich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Inhalte.


§8 Woonig AG ist berechtigt, Dienste einzeln, teilweise oder insgesamt zu verweigern oder
einzustellen, insbesondere auf der WOONIG Plattform, auf den Applikationen sämtliche
Benutzernamen, Pass- und Kennwörter des Kunden deaktivieren, falls oder soweit


a) eine wesentliche Verletzung der vertraglichen oder sonstigen Pflichten durch den Kunden
vorliegt, die nicht innerhalb der WOONIG Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingung
von sieben (7) Tagen nach Erhalt einer zumindest in Textform erfolgenden Aufforderung von
Woonig AG vom Kunden behoben wird, oder


b) dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebs, der
Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes
oder zur Bekämpfung von rechtswidrigen, unlauteren oder sittenwidrigem Inhalt
erforderlich ist, oder


c)
konkrete Hinweise bestehen, dass der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus den
WOONIG Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen verstösst; oder


d)
die fortgesetzte Nutzung der WOONIG Plattform durch den Kunden und/oder Anwender,
insbesondere Daten des Kunden oder des Anwenders oder von ihnen beigestellte Inhalte,
die die WOONIG Plattform (einschliesslich der zur Bereitstellung von WOONIG eingesetzten
Systeme) beeinträchtigen könnte, andere Kunden von Woonig AG schädigen oder zu einer
Verletzung geltenden Rechts oder der Rechte Dritter führen könnte.


e) Eine Verpflichtung von Woonig AG zur Überprüfung oder Überwachung der Daten des
Kunden und/oder des Anwenders oder der beigestellten Inhalte wird durch diese Ziffer
nicht begründet. Woonig AG ist zusätzlich berechtigt, rechtswidrige, unlautere oder
sittenwidrige Daten und Inhalte zu entfernen bzw. zu löschen.

3. Vertrag & Vertragsbedingungen


3.1 Einleitung

Woonig AG erbringt für den Plattform-Anwender gestützt auf das Vertragsverhältnis gemäss
Woonig Nutzungs- und Vertragsbedingungen, Dienste sowie Dienstleistungen als Software as a
Service Provider im Bereich Cloud Lösungen.


Dieser Vertrag definiert Gegenstand, Vertragsschluss, Verrechnung, Vergütung, Vertragsbeginn,
Vertragsdauer und Beendigung.


3.2 Vertragsgegenstand


§1 Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen der Woonig AG und Kunden (nachfolgend
Kunde“ genannt) für die Nutzung der Woonig Software (nachfolgend "WOONIG" oder
"WOONIG-Plattform").


§2 Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche sich für die WOONIG-Plattform
registriert hat. Der Kunde kann für WOONIG seinerseits Benutzer (nachfolgend „Anwender“
genannt) registrieren, welche WOONIG gemäss ihren, durch den Kunden vergebenen Rechten,
nutzen können.


3.3 Vertragsschluss


§1 Die in Ziff. 3 beschriebenen Bestimmungen finden Anwendung, sobald der Kunde einen
kostenpflichtigen Namespace in der Produktivversion eröffnet hat oder beauftragt hat.


§2 Bestandteil des Vertrags sind die in diesem Dokument aufgeführten Ziffern, sowie die Woonig
AG Datenschutzbestimmungen und die vereinbarten Konditionen/Preise gemäss akzeptierten
Angebot der Woonig AG oder bei Selbstregistrierung ohne Angebot die aktuelle Preisliste.


§3 Neben- und Zusatzabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der
Textform sowie einer ausdrücklichen Bezugnahme auf einen betreffenden Angebot oder
Einzelvertrag.


§4 Zusicherungen und/oder Garantien liegen seitens Woonig AG nur vor, falls diese schriftlich
durch die Geschäftsleitung von Woonig AG erfolgen und ausdrücklich als „Zusicherung“ bzw.
„Garantie“ gekennzeichnet sind.


§5 Laut Vertrag vereinbarte Vorbereitungs- und Zusatzleistungen erbringt Woonig AG als
Dienstleistung und nicht als Werkleistung, es sei denn, das Angebot oder der Einzelvertrag sieht
ausdrücklich Abweichendes vor.


§6 Erbringt Woonig AG Vorbereitungsleistungen, dann betreibt Woonig AG die WOONIG Plattform
und darauf implementierte Applikationen immer unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen
Abschluss aller Vorbereitungsleistungen, d.h. unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Setups, einer
erfolgreichen Konfiguration von WOONIG und/oder der Applikationen sowie unter dem Vorbehalt
zeitgerechter und inhaltlich korrekter Zulieferung von Daten und/oder Inhalte durch den Kunden.


§7 Bietet Woonig AG dem Kunden mehrere/ unterschiedliche Dienste zu separaten Preisen an,
welche den jeweiligen Diensten zugeordnet werden können (Einzelpreise), liegt für jeden dieser
Dienste im Zweifel ein rechtlich selbständiger individueller Angebot oder Einzelvertrag vor.

 

3.4 Verrechnung/ Vergütung/ Rechnungsstellung


§1 Die Verrechnung von WOONIG basiert auf aktivierten Verwaltungseinheiten im Namespace der
Produktivversion, welche vom Kunden (oder im Auftrag vom Kunden) auf der Plattform aktiviert
wurden.


§2 Die Verwaltungseinheiten werden Pauschal periodisch (gemäss Angebot, Einzelvertrag und/oder
von Woonig AG bestätigten Bestellung) abgerechnet. Die Abrechnung ist im System unter
“Rechnungen” ersichtlich und werden zusätzlich per Email mitgeteilt. Verwaltungseinheiten
können jederzeit hinzugefügt/aktiviert und entfernt/deaktiviert werden. Für die Verrechnung
relevant sind die Anzahl Verwaltungseinheiten gem. Angebot oder die erfassten und aktivierten
Verwaltungseinheiten in WOONIG.


§3 Namespaces in der Demoversion sind für Interessenten zeitlich begrenzt kostenfrei. Nach
Ablauf der Demofrist kann der Namespace in eine kostenpflichtige Produktivversion umgewandelt
werden. Sofern dies nicht erfolgt, wird der Demo Namespace deaktiviert und sämtliche Daten
gelöscht.


§4 “Pay per Use Abrechnung” - Der Dienst kann jederzeit gekündigt werden, ohne dass zusätzliche
Kosten entstehen. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der Vergütung für die WOONIG
Plattform, die aus der jeweils aktuellen Preisliste und den in diesem Dokument hervorgehenden
Vereinbarungen. Die “Pay per Use” Gebühr ist höher als die pauschale Abrechnung.


§5 “Pauschale Abrechnung” - Pauschale Abrechnungen haben eine Laufzeit von 24 Monaten. Der
Dienst kann nach der Laufzeit von 24 Monaten per Ende Monat gekündigt werden. Bei einer
vorzeitigen Kündigung werden 50% der vereinbarten Pauschale für die Restlaufzeit fällig.


§6 Vorbereitungsleistungen werden separat gemäss Angebot verrechnet. Ohne Angebot werden, die
Vorbereitungsleistungen gegen Aufwand gemäss schriftliche Beauftragung verrechnet.


§7 Woonig AG ist berechtigt, die Preisliste unter einer Vorankündigungsfrist von 3 (drei) Monaten
einseitig anzupassen. Falls der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, steht ihm
eine vorzeitige Kündigung des Vertrages auf den Zeitpunkt der Preisanpassung hin offen, wobei die
Kündigung schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von 3 (drei) Monaten zu erfolgen hat.


§8 Alle Rechnungen sind vom Kunden rein netto innert 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf
das von Woonig AG angegebene Konto zu bezahlen. Die Rechnungen sind direkt im System unter
“Rechnungen” zu entnehmen. Rechnungen, die innerhalb der Zahlungsfrist nicht schriftlich
beanstandet werden, gelten als anerkannt. Woonig AG ist berechtigt, auf allen ausstehenden
Zahlungen nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung zusätzlich den gesetzlichen Verzugszins
zu belasten. Die Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten sind ein integrierter Bestandteil dieses
Vertrages.

 

 


3.5 Vertragsbeginn, Vertragsdauer und Beendigung


§1 Der Vertrag kommt gemäss “Ziffer 3.1 dieses Dokuments zwischen den Vertragsparteien
zustande. Er verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils 12
Monate bei “Pauschalabrechnung” und jeweils um einen Monat bei “Pay per Use”, sofern der
Namespace in der Produktivversion auf der WOONIG Plattform aktiviert ist.


§2 Der Service beginnt mit dem Zeitpunkt der Aktivierung des Namespaces im Produktivsystem.


§3 Durch das Deaktivieren des Namespaces in der Produktivversion auf der WOONIG Plattform wird
der Vertrag beendet und die Daten nach vereinbarter und/oder gesetzlicher Aufbewahrungsfrist
unwiderruflich gelöscht.

§4 Das Deaktivieren des Namespaces in der Produktivversion auf der WOONIG Plattform kann
ausschliesslich durch den Administrator des Namespaces des Kunden getätigt werden oder durch
eine schriftliche Anweisung eines weisungsbefugten MItarbeiters des Kunden an Woonig AG.


§5 Der Vertrag kann durch Woonig AG jederzeit ausserordentlich, mit einer 30-tägigen
Kündigungsfrist auf Monatsende, aus einem nicht von Woonig AG zu verantwortenden wichtigem
Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei gesetzeswidriger
Nutzung vor oder wenn der Kunde im Falle eines Zahlungsverzuges auch nach Ansetzung einer
letzten, angemessenen Zahlungsfrist mit Androhung der Kündigung keine Zahlung leistet.


§6 Auf den Zeitpunkt des Vertragsendes wird insbesondere die Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf
die Dienste eingestellt und die Daten unwiderruflich gelöscht. Die Daten des Kunden können vom
Kunden vorgängig heruntergeladen werden.


§7 Weitergehende in diesem Vertrag nicht vorgesehene nachvertragliche Dienstleistungen von
Woonig AG sind nur dann und insoweit geschuldet, als sie zwischen den Parteien explizit vereinbart
werden.

 

 

 

4. Auftragsverarbeitungsvertrag


4.1 Einleitung

Woonig AG erbringt für den Plattform-Anwender gestützt auf das Vertragsverhältnis gemäss
Woonig Nutzungs- und Vertragsbedingungen, Dienste sowie Dienstleistungen als Software as a
Service Provider im Bereich Cloud Lösungen. Dieser Vertragszusatz ermöglicht es den Parteien,
ihren Verpflichtungen nach dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere nach Art. 28
DSGVO, nachzukommen.


4.2 Angaben zur Datenverarbeitung


4.2.1 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung


§1 Personenbezogene Daten werden durch den WOONIG Plattform-Anwender über
Schnittstellen-Import oder durch manuelle Eingabe erfasst. Die Daten stehen nur dem
jeweiligen Anwender zur Verfügung.


§2 Es werden keine besonders schützenswerten Personendaten über den Standard
Schnittstellen-Import verarbeitet.

 


4.2.2 Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung


§1 Personenbezogene Daten werden nur zweckbezogen verwendet. Die Daten werden
ausschliesslich zur Interaktion und Kommunikation innerhalb der Woonig-Dienste zwischen
den Anwender und den Nutzer sowie zur zweckbezogenen Beauftragung von Dienstleistern des
Anwender (Auftragsbearbeiter), für den diese überlassen wurden bzw. für deren Nutzung und
Weitergabe der Nutzer ihr Einverständnis erteilt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht.


§2 Die Stammdaten, Transaktionsdaten, Inhaltsdaten, System-Nutzungsdaten werden
ausschliesslich genutzt, um die Nutzung der Dienste zu gewährleisten und um soweit zulässig
und erforderlich den Nutzer kontaktieren zu können. Dabei verwendet WOONIG die Nutzer
E-Mail-Adresse(n), um die Nutzer über Angelegenheiten Ihres Kontos zu informieren und um die
Nutzer mit Neuigkeiten über Änderungen und Erweiterungen der Dienste und des Angebots von
WOONIG zu informieren und/oder Benachrichtigungen der Plattform zustellen zu können,
sofern der Nutzer den Erhalt solcher Informationen nicht widersprochen hat.


§3 Nutzungsdaten, die im Rahmen Ihrer Verwendung der Dienste gesammelt werden und die
daraus gewonnenen Erkenntnisse, wie die Nutzer die Plattform nutzen, werden verwendet, um
Dienste und Angebote bereitzustellen, zu pflegen, zu schützen und zu verbessern.


§4 WOONIG stellt die von den Anwendern und Nutzern erstellten Daten an den dafür
vorgesehenen Stellen zur Verfügung. Bei diesen Daten hängt es allein vom Anwender ab, ob und
welche Daten Sie angeben. WOONIG schützt diese Daten technisch.

 

4.2.3 Art der Daten


§1 Im Folgenden werden die Kategorien von personenbezogenen Daten, die erfasst, verarbeitet
oder genutzt werden aufgezählt:


● Personenstammdaten: Vorname, Nachname, Wohn-/Korrespondenz-Adressen,
● Kontakt- und Kommunikationsdaten: E-Mail, Telefonnummer
● sowie Daten, die der Nutzer selbst bei der Registrierung sowie Nutzung der Dienste mitteilt
● Transaktionsdaten: Daten, die durch die Nutzung der WOONIG Dienste durch den Nutzer
oder Anwender erfasst werden, wie Tickets/Meldungen, Aufträge etc. .
● Inhaltsdaten: Daten, die der Nutzer bei der Anwendung der Dienste selbst und freiwillig
eingibt/einstellt, beispielsweise: Inhalte wie Texte, Publikationen, Dokumente, Fotos
usw.
● System-Nutzungsdaten: Daten, welche dazu dienen, die Dienste zu warten und zu
verbessern: Daten über Ihr Endgerät (Betriebssystem, Hardware-Model, Browser),
Protokolldaten (IP-Adresse, Systemaktivität, Browsereigenschaften), Standortdaten
(Erfasste Aktivitäten in unserem System werden mit IP-Adresse verknüpft und in
high-level Standortdaten von Land, Region und Stadt dekodiert. Genaue Daten über
Standorte werden nicht erfasst), Cookies/Token, die vom Nutzer genutzten Funktionen
der WOONIG Dienste, Informationen von Webanalysetools

 

§2 Die Dauer der Auftragsverarbeitung richtet sich nach der Laufzeit des zugrundeliegenden
Vertrags und kann nur mit diesem zusammen ordentlich oder ausserordentlich gekündigt
werden.

 


4.2.4 Ort der Datenverarbeitung


§1 Die Verarbeitung der Daten findet ausschliesslich in der Schweiz oder in einem
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) statt.


§2 Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale
Organisationen bedarf der vorherigen Zustimmung des Plattform-Anwenders. Dieser darf in
jedem Fall nur dann erteilt werden, wenn die besonderen Voraussetzungen Art. 16 Abs. 2 lit. b
und d DSG und der Art. 44 bis 50 DSGVO erfüllt sind.

 


4.3 Pflichten als Auftragsverarbeiter


§1 Die Woonig AG und die ihr unterstellten Personen, die Zugang zu den personenbezogenen
Daten haben, werden die personenbezogenen Daten ausschliesslich auf Weisung des
Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, sie sind gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet.


§2 Die Woonig AG hat von den von ihr durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten ein Verzeichnis
zu führen.


§3 Die Woonig AG führt die Datenverarbeitung mittels geeigneter technischer und
organisatorischer Massnahmen gemäss Art. 32 DSGVO durch.


§4 Die Woonig AG unterstützt den Plattform-Anwender nach Möglichkeit dabei, dass dieser
seinen Pflichten hinsichtlich der Rechte der betroffenen Personen gemäss Art. 16 bis 20 DSGVO
sowie Art. 32 bis 36 DSGVO nachkommen kann.


§5 Die Woonig AG verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten nur
für die vereinbarten Zwecke.


§6 Die Woonig AG verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bearbeiteten
Personendaten vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des
Vertrags bestehen. 

4.4 Datensicherheit


§1 Die Woonig AG setzt alles daran, WOONIG und die Nutzer seiner Dienste davor zu schützen,
dass ohne Autorisierung auf die von WOONIG gespeicherten Daten zugegriffen wird, bzw. dass
diese geändert, weitergegeben oder zerstört werden.


§2 Um dieses Ziel zu gewährleisten, setzt die Woonig AG eine Vielzahl von technischen und
organisatorischen Massnahmen ein, so dass die Bearbeitung den Anforderungen der
anwendbaren Datenschutzgesetze (insbesondere Art. 28 DSGVO) entspricht und den Schutz der
Rechte der betroffenen Personen gewährleistet.


§3 Die Massnahmen stellen sicher, dass die Risiken für die Rechte und Freiheiten der
betroffenen Personen angemessen ist, und Schutz vor versehentlicher oder unrechtmässiger
Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder Zugriff auf übermittelte,
gespeicherte oder anderweitig bearbeitete Personendaten bieten.


§4 Unbefugten ist der Zutritt zu Datenbearbeitungsanlagen, mit denen Personendaten
bearbeitet werden, verwehrt (Zutrittskontrolle). Es wird verhindert, dass
Datenbearbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle).


§5 Es wird gewährleistet, dass die zur Benutzung eines Datenbearbeitungssystems
Berechtigten ausschliesslich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen
können, und dass Personendaten bei der Bearbeitung nicht unbefugt gelesen, kopiert,
verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle).


§6 Es wird gewährleistet, dass Personendaten bei der elektronischen Übertragung oder
während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen,
kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden
kann, an welche Stellen eine Übermittlung von Personendaten vorgesehen ist
(Weitergabekontrolle).


§7 Es wird sichergestellt, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von
wem Personendaten in Datenbearbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden
sind (Eingabekontrolle).


§8 Es wird gewährleistet, dass Personendaten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust
geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle).


§9 Es wird gewährleistet, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt
bearbeitet werden können (Trennungskontrolle).

 


4.5 Unterauftragsverarbeiter


§1 Die Woonig AG ist ermächtigt, nach eigenem Ermessen Unterauftragnehmer zu beauftragen,
sofern dies nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen erlaubt ist oder Sie zugestimmt
haben.


§2 Die Woonig AG wird sicherstellen, dass die Subunternehmer vertraglich auf die Einhaltung
der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet werden, insbesondere
adäquate Massnahmen technischer und organisatorischer Art zur Einhaltung der
Datensicherheit und des Datenschutzes verbindlich umsetzen.

4.6 Unterstützungs- und Informationspflichten


§1 Die Woonig AG teilt dem Plattform-Anwender Störungen, Verstösse, Unregelmässigkeiten
oder Verletzungen der Datensicherheit und damit zusammenhängende Umstände (inkl.
Ermittlungen und Massnahmen der Aufsichtsbehörde) unverzüglich mit, ohne diese vorher
Dritten bekannt zu geben.


§2 Ebenso informiert die Woonig AG den Plattform-Anwender umgehend, falls die Regelungen
dieses Vertrags oder Weisungen in Zusammenhang damit nicht eingehalten werden können, es
sei denn, die Woonig AG ist gesetzlich daran gehindert, entsprechend zu informieren.


§3 Die Woonig AG unterstützt den Plattform-Anwender ausserdem angemessen bei der
Erfüllung sämtlicher Rechte der von einer Datenbearbeitung betroffenen Person (z.B. Auskunft)
und bei der Erfüllung besonderer Pflichten (z.B. Meldungen von Verletzungen der
Datensicherheit).


§4 Die Woonig AG wird alle Anfragen des Plattform-Anwenders im Zusammenhang mit der
Bearbeitung der Personendaten unverzüglich und ordnungsgemäss beantworten. Reichen die
Antworten des Partners nicht aus zum Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen und
vertraglichen Pflichten, ist der Plattform-Anwender berechtigt, bei der Woonig AG
Überprüfungen (einschliesslich Inspektionen) selber oder durch beauftragte Prüfer auf eigene
Kosten vorzunehmen.

 


4.7 Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten


§1 Die Woonig AG darf die von ihm verarbeiteten Daten nicht eigenmächtig, sondern nur nach
dokumentierter Weisung des Plattform-Anwenders berichtigen, löschen oder deren
Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an
die Woonig AG wendet, wird die Woonig AG dieses Ersuchen unverzüglich an den
Plattform-Anwender weiterleiten.


§2 Kopien oder Duplikate der Daten dürfen nur mit Zustimmung des Plattform-Anwender
erstellt werden. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung
einer ordnungsgemässen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Kopien, die im Hinblick
auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.


§3 Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistung muss Woonig sämtliche in
seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie
Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Verarbeitungsvertrag stehen, nach Wahl des
Anwenders entweder löschen oder diesem als strukturiertes, gängiges und maschinenlesbares
Format zum download zur Verfügung stellen; vorbehalten bleibt eine gesetzliche
Aufbewahrungspflicht (vgl. Abs. 2 hiervor). Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung
vorzulegen und dauerhaft zu speichern.


§4 Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemässen
Datenverarbeitung dienen, sind durch die Woonig AG entsprechend den jeweiligen
Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.

4.8 Vertragsdauer und Beendigung


§1 Dieser Vertrag kommt nur im Zusammenhang mit der WOONIG Nutzung und damit
verbundene WOONIG Nutzungs- und Vertragsbedingungen zwischen den Vertragspartnern
zustande.

§2 Durch das Deaktivieren des Unternehmens-Accounts (Namespace) in der Produktivversion
auf der WOONIG-Plattform wird der Vertrag beendet.


§3 Das Deaktivieren des Unternehmens-Account (Namespace) in der Produktivversion auf der
WOONIG-Plattform kann ausschliesslich durch den Administrator des Unternehmens-Account
(Namespace) getätigt werden und muss per Email (des Account Admin) per Bestätigungslink
wiederholt bestätigt werden.

5. Schlussbestimmungen


§1 Sollten Teile der WOONIG Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingung oder eines
Angebotes oder Einzelvertrags unwirksam oder nichtig sein, werden die übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen oder nichtigen Teile durch
wirtschaftlich gleichwertige, rechtsbeständige Bestimmungen zu ersetzen.


§2 Die Verrechnung irgendwelcher Ansprüche einer Vertragspartei mit Gegenforderungen der
anderen Partei bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Neben- und
Zusatzabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform sowie
einer ausdrücklichen Bezugnahme auf den einen betreffenden Angebot oder Einzelvertrag.


§3 Dieser Vertrag sowie allfällige Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
schriftlichen Festlegung. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet
werden.


§4 Zur Ausübung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bestimmte Mitteilungen sind in
schriftlicher Form, per Brief oder E- Mail und anschliessend schriftlichen Bestätigung, an die
Vertragsparteien zu richten.


§5 Dieser Vertrag darf nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei
an Dritte abgetreten oder auf sie übertragen werden, wobei die Zustimmung nur aus wichtigem
Grund verweigert werden darf.


§6 Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und
unter Ausschluss des Kollisionsrechts.


§7 Wenn trotz der Bemühungen der Vertragsparteien auf gütlichem Wege keine Einigung zustande
kommt, wird der ordentliche Richter am Sitz von Woonig AG zur Entscheidung aller Streitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschliesslich zuständig erklärt, unter
Vorbehalt des Rechts von Woonig AG, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.

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