top of page

Wohnung im Stockwerkeigentum mieten: Das müssen Mieter in der Schweiz wissen

  • Autorenbild: Woonig
    Woonig
  • vor 2 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit


Symbolisches Bild zum Mieten einer Wohnung im Stockwerkeigentum in der Schweiz mit Mietvertrag, Schlüssel und Richterhammer

Rechte, Pflichten und Besonderheiten einfach erklärt

Wer in der Schweiz eine Wohnung mietet, die Teil einer Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWE) ist, fragt sich oft: Gilt für mich etwas anderes als bei einer „normalen“ Mietwohnung?


Die kurze Antwort lautet: Grundsätzlich nein – aber es gibt wichtige Besonderheiten, die Mieter kennen sollten, um Konflikte zu vermeiden und ihre Rechte richtig einzuordnen.


Dieser Beitrag erklärt verständlich,

  • wie das Mietverhältnis im Stockwerkeigentum funktioniert,

  • worauf Mieter achten sollten

  • und welche Regeln zusätzlich gelten.



  1. Was bedeutet Stockwerkeigentum für Mieter?

Stockwerkeigentum bedeutet, dass ein Gebäude mehreren Eigentümern gehört.

Jeder Eigentümer besitzt eine bestimmte Wohnung (Sondereigentum), während Teile wie Treppenhaus, Lift, Waschküche oder Garten gemeinschaftlich genutzt werden.


Als Mieter bedeutet das:

  • Sie mieten eine einzelne Wohnung von einem Eigentümer.

  • Gleichzeitig leben Sie in einem Gebäude, das von einer Eigentümergemeinschaft organisiert wird.



  1. Wer ist Ihr Vertragspartner?

Ihr einziger Vertragspartner ist der Eigentümer der Wohnung, die Sie gemietet haben – oder dessen beauftragte Verwaltung.


✔ Mietzins

✔ Kündigung

✔ Mietmängel

✔ Vertragsänderungen


👉 All diese Themen klären Sie immer direkt mit Ihrem Vermieter, nicht mit der Stockwerkeigentümergemeinschaft.



  1. Hausordnung & Reglemente: Warum sie für Mieter verbindlich sind

Einer der wichtigsten Unterschiede zu einem klassischen Mietverhältnis liegt bei den Regeln des Hauses.


In der Regel gibt es:

  • eine Hausordnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft

  • ggf. ein Nutzungs- oder Verwaltungsreglement


Diese Regeln gelten für alle Bewohner – also für Eigentümer und Mieter.

Typische Inhalte der Hausordnung:

  • Ruhezeiten

  • Nutzung der Waschküche

  • Regeln für Balkone & Gärten

  • Abfallentsorgung

  • Haustiere

  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen


👉 Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen diese Regeln bekannt zu machen.

Idealerweise erhalten Sie sie bereits beim Vertragsabschluss.



  1. Nutzung gemeinschaftlicher Teile

Als Mieter dürfen Sie die gemeinschaftlichen Teile des Hauses nutzen – genau so, wie es die Hausordnung vorsieht.


Dazu gehören meist:

  • Waschküche & Trockenraum

  • Velokeller

  • Garten & Spielplätze

  • Treppenhaus & Lift


Ihr Nutzungsrecht ergibt sich daraus, dass Ihr Vermieter sein Recht an Sie weitergibt – immer innerhalb der geltenden Regeln.



  1. Nebenkosten: Warum sie oft komplexer sind

Bei Wohnungen im Stockwerkeigentum ist die Nebenkostenabrechnung häufig etwas komplexer.


Warum?

  • Die Stockwerkeigentümergemeinschaft rechnet Kosten wie Heizung, Allgemeinstrom, Hauswartung oder Gartenpflege gegenüber den Eigentümern ab.

  • Ihr Vermieter rechnet diese Kosten anschliessend – im Rahmen des Mietrechts – an Sie weiter.


👉 Wichtig für Mieter:

  • Im Mietvertrag muss klar geregelt sein, welche Nebenkosten Sie bezahlen.

  • Sie haben Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung.



  1. Unterhalt & Reparaturen: Wer ist wofür zuständig?


Innerhalb der Wohnung

Für Unterhalt und Reparaturen in Ihrer Wohnung ist grundsätzlich Ihr Vermieter zuständig. Ausgenommen ist der sogenannte kleine Unterhalt, den Mieter selbst übernehmen (z. B. Glühbirnen, Dichtungen, Duschschläuche).


Gemeinschaftliche Teile

Für Schäden an gemeinschaftlichen Teilen (z. B. Heizung, Lift, Dach, Fassade) ist die Stockwerkeigentümergemeinschaft verantwortlich.


👉 Als Mieter melden Sie den Mangel immer Ihrem Vermieter, der sich dann um die Weiterleitung kümmert.



  1. Entscheidungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft

Die Eigentümergemeinschaft trifft regelmässig Entscheidungen, etwa zu:

  • Renovationen

  • Sanierungen

  • neuen Hausordnungsregeln

  • Investitionen

  • Kostenverteilungen


Diese Beschlüsse können Sie indirekt betreffen (z. B. durch Bauarbeiten oder Kostenänderungen).


 Wichtig:

  • Mieter haben kein Stimm- oder Mitspracherecht in der Eigentümerversammlung.

  • Ihr Vermieter muss Sie jedoch über Beschlüsse informieren, die Ihr Mietverhältnis direkt betreffen.

  1. Kommunikation: An wen wenden sich Mieter?


Ganz wichtig für den Alltag:

👉 Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter oder dessen Verwaltung.


Auch bei:

  • Nachbarschaftskonflikten

  • Problemen mit Gemeinschaftsräumen

  • Lärm oder Nutzungsthemen


Ihr Vermieter koordiniert die Kommunikation mit der Stockwerkeigentümergemeinschaft.



Fazit: Was Mieter im Stockwerkeigentum beachten sollten


Als Mieter einer Stockwerkeigentumswohnung:

  • gelten für Sie die gleichen mietrechtlichen Rechte und Pflichten wie sonst auch,

  • zusätzlich müssen Sie die Hausordnung der Eigentümergemeinschaft einhalten,

  • Ihr Ansprechpartner bleibt immer Ihr Vermieter,

  • und es lohnt sich, Reglemente und Hausordnung vor Vertragsabschluss genau zu lesen.


Wer diese Besonderheiten kennt, vermeidet Missverständnisse – und sorgt für ein gutes Zusammenleben im Haus.

Kommentare


bottom of page