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Bonitätsprüfung bei der Wohnungsvermietung: Was Verwaltungen wissen sollten

  • vor 11 Minuten
  • 5 Min. Lesezeit
Desktop-Computer zeigt ein Immobilien-Dashboard mit Profilfoto, Schild-Icon, Hausbild und Prüfhaken auf modernem Schreibtisch.


Eine vollständige Bewerbung ist noch keine Entscheidungsgrundlage. Für Immobilienverwaltungen stellt sich bei der Auswahl neuer Mieterinnen und Mieter auch die Frage, ob der vereinbarte Mietzins voraussichtlich zuverlässig bezahlt werden kann.


Eine Bonitätsprüfung kann dabei unterstützen. Sie ergänzt Bewerbungsformular, Unterlagen und weitere Angaben um Informationen zur finanziellen Zuverlässigkeit eines Mietinteressenten. Gleichzeitig werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Prüfung sollte deshalb strukturiert, transparent und verhältnismässig erfolgen.


Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hält fest, dass Immobilienverwaltungen Daten von Mietinteressenten erheben dürfen, sofern diese für die Auswahl geeigneter Mieter tatsächlich notwendig sind. Dabei gelten unter anderem die Grundsätze der Transparenz, Zweckbindung und Verhältnismässigkeit. Weitere Informationen bietet der EDÖB zur Datenerhebung bei der Vermietung von Wohnungen.


Kurz erklärt: Eine Bonitätsprüfung hilft Immobilienverwaltungen, die finanzielle Zuverlässigkeit eines Mietinteressenten besser einzuschätzen. Sie sollte jedoch immer Teil einer Gesamtbeurteilung sein – und nicht das einzige Auswahlkriterium.



Was bedeutet Bonitätsprüfung bei Mietinteressenten?


Mit dem Abschluss eines Mietvertrags entsteht eine langfristige Vertragsbeziehung mit regelmässigen Zahlungsverpflichtungen. Für Verwaltung und Eigentümerschaft ist es deshalb nachvollziehbar, vor Vertragsabschluss relevante finanzielle Informationen zu berücksichtigen.


Die Bonitätsprüfung soll dabei helfen, mögliche Zahlungsausfallrisiken besser einzuschätzen und Entscheidungen auf eine breitere Informationsbasis zu stellen.


In der Schweiz spielt insbesondere der Betreibungsregisterauszug eine wichtige Rolle. Er gibt Auskunft über Betreibungen gegen eine Person und wird entsprechend häufig im Rahmen einer Wohnungsbewerbung verlangt. Informationen dazu stellt das offizielle Schweizer Informationsportal unter Betreibungsregisterauszug bestellen bereit.


Je nach eingesetztem Service kann eine Bonitätsprüfung darüber hinaus weitere bonitätsrelevante Informationen umfassen. Entscheidend ist dabei nicht, möglichst viele Daten zu sammeln, sondern diejenigen Informationen zu berücksichtigen, die für den konkreten Vermietungsentscheid tatsächlich relevant sind.




Bonitätsprüfung und Betreibungsregisterauszug: Wo liegt der Unterschied?


Die Begriffe werden im Alltag häufig gleich verwendet, bezeichnen aber nicht dasselbe.

Der Betreibungsregisterauszug ist ein offizielles Dokument mit Informationen aus dem zuständigen Betreibungsregister. Eine Bonitätsprüfung ist weiter gefasst und dient grundsätzlich der Einschätzung der finanziellen Zuverlässigkeit eines Bewerbers.


Ein einzelner Registerauszug sollte deshalb nicht automatisch als vollständiges Bild der finanziellen Situation verstanden werden. Ebenso wenig sollte ein einzelner Eintrag ohne Kontext den gesamten Vermietungsentscheid bestimmen.


Bonität ist ein Bestandteil der Bewerberprüfung – nicht die Bewerberprüfung selbst.



Wann sollte die Bonität geprüft werden?


Nicht jede Person, die ein Inserat öffnet oder einen Besichtigungstermin vereinbart, muss bereits umfassend geprüft werden.


Aus Datenschutz- und Prozesssicht ist ein stufenweises Vorgehen sinnvoll. Der EDÖB beschreibt als üblichen Ablauf, dass detailliertere Bewerberinformationen in der Regel nach der Wohnungsbesichtigung erhoben werden. Finanzielle Informationen dürfen dabei berücksichtigt werden, sofern sie für die Beurteilung des Mietverhältnisses notwendig sind.


Ein möglicher Ablauf sieht daher so aus:

  1. Interessent meldet sich für das Objekt.

  2. Die Besichtigung findet statt.

  3. Bei weiterem Interesse wird die Bewerbung eingereicht.

  4. Relevante Unterlagen und Bewerberdaten werden erfasst.

  5. Die Bonität wird geprüft.

  6. Geeignete Bewerbungen werden verglichen und ausgewählt.


Damit werden umfangreichere Daten erst dann verarbeitet, wenn tatsächlich ein konkretes Mietinteresse besteht.


Auch der vorherige Prozessschritt lässt sich bereits digital organisieren. Mehr dazu zeigen wir im Beitrag Besichtigungstermine mit Woonig stressfrei managen.



Welche Informationen dürfen Immobilienverwaltungen erheben?


Gerade bei der Bonitätsprüfung gilt nicht: Je mehr Daten, desto besser.

Nach den Vorgaben des EDÖB sollten nur Informationen erhoben werden, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung des Mietverhältnisses stehen. Für Bewerber muss zudem nachvollziehbar sein, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.


Drei Fragen helfen bei der praktischen Einordnung:


Brauchen wir diese Information tatsächlich für die Auswahl?Nicht jede verfügbare Angabe ist für einen Vermietungsentscheid notwendig.


Ist für den Bewerber klar, wofür die Daten verwendet werden?Der Zweck der Verarbeitung sollte transparent sein.


Wie lange benötigen wir die Informationen?Nicht berücksichtigte Bewerberdaten sollten nicht ohne Grund dauerhaft gespeichert werden.


Der EDÖB weist darauf hin, dass Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber grundsätzlich gelöscht beziehungsweise vernichtet werden sollten, sobald sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden, sofern kein anderer Rechtfertigungsgrund für die Aufbewahrung besteht.



Eine Bonitätsprüfung ersetzt keine Gesamtbeurteilung


Eine digitale Bonitätsauskunft kann die Auswahl vereinfachen. Sie sollte jedoch nicht dazu führen, Bewerber ausschliesslich anhand eines einzelnen Wertes oder Dokuments zu beurteilen.


Im Vermietungsprozess kommen mehrere Informationen zusammen: Passt der gewünschte Bezugstermin? Ist das Bewerbungsdossier vollständig? Stimmen die Rahmenbedingungen des Objekts mit den Angaben des Bewerbers überein? Und ergeben die finanziellen Informationen insgesamt ein nachvollziehbares Bild?


Auch das Inserat selbst beeinflusst bereits, welche Bewerbungen eingehen. Je klarer Mietzins, Bezugstermin, Lage und Anforderungen kommuniziert werden, desto besser können Interessenten einschätzen, ob ein Objekt zu ihnen passt. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag Wohnungsinserate optimieren: Was wirklich mehr Bewerbungen bringt.


Die Bonitätsprüfung ergänzt diesen Prozess – sie ersetzt nicht die fachliche Beurteilung durch Verwaltung und Eigentümerschaft.



Warum der klassische Bewerbungsprozess schnell unübersichtlich wird


In vielen Verwaltungen kommen Bewerbungsunterlagen noch über verschiedene Kanäle zusammen. Ein Betreibungsregisterauszug wird per E-Mail geschickt, das Bewerbungsformular liegt in einem Portal und zusätzliche Informationen werden in einer Excel-Liste oder telefonisch festgehalten.


Bei wenigen Bewerbungen funktioniert das möglicherweise noch. Werden jedoch mehrere Objekte parallel vermarktet, steigt der Koordinationsaufwand schnell.

Unterlagen müssen Bewerbern zugeordnet, fehlende Dokumente nachgefordert und Informationen aus unterschiedlichen Systemen zusammengeführt werden. Gleichzeitig befinden sich personenbezogene Daten an mehreren Ablageorten.


Der eigentliche Vorteil einer digitalen Bonitätsprüfung liegt deshalb nicht nur darin, eine Auskunft schneller zu erhalten. Entscheidend ist, wie gut sie in den gesamten Bewerbungsprozess eingebunden ist.


Welche Auswirkungen Medienbrüche und manuelle Arbeit auf die Wiedervermietung haben, zeigen wir auch im Beitrag So spart Ihre Immobilienverwaltung 10 Stunden pro Objekt bei der Wiedervermietung.



Bonitätsprüfung direkt in den digitalen Vermietungsprozess integrieren


Mit dem Vermarktungsmodul von Woonig werden Anfragen und Bewerbungen zentral erfasst und innerhalb eines durchgängigen Vermietungsprozesses weiterbearbeitet. Die integrierte Bonitätsprüfung ist dabei ausdrücklich Bestandteil der digitalen Erst- und Wiedervermietung mit Woonig.


Der Ablauf lässt sich damit über mehrere Prozessschritte hinweg verbinden:

Inserat → Anfrage → Besichtigung → Bewerbung → Prüfung → Auswahl


Alle Anfragen und Bewerbungen laufen zentral über die Woonig-Plattform zusammen. Dadurch müssen relevante Informationen nicht aus verschiedenen E-Mail-Postfächern und Einzellösungen zusammengesucht werden.


Zusätzlich führt Woonig im Umfeld der Vermarktung weitere Digital Services wie Person-Identifikation, Compliance Service und Fraud Service auf. Diese ergänzen die digitalen Prozesse rund um Vermietung und Bewerbermanagement.


Alle Funktionen und den vollständigen Ablauf finden Sie unter Vermarktung & Vermietung mit Woonig.


Der Nutzen liegt damit nicht in einer isolierten Bonitätsabfrage. Entscheidend ist ein strukturierter Gesamtprozess, in dem Informationen dort zur Verfügung stehen, wo sie für die Auswahl benötigt werden.



Was eine digitale Bonitätsprüfung im Alltag verbessert


Für Immobilienverwaltungen ergeben sich daraus vor allem organisatorische Vorteile: Bewerbungen und die zugehörigen Informationen bleiben innerhalb eines zentralen Prozesses, Daten müssen weniger häufig zwischen Anwendungen übertragen werden und die einzelnen Schritte lassen sich nachvollziehbarer bearbeiten.


Auch die Vergleichbarkeit verbessert sich, wenn relevante Bewerberinformationen nach einem einheitlichen Ablauf erfasst werden. Das Team arbeitet nicht mehr mit individuellen Einzellösungen, sondern mit einer klar definierten Prozessstruktur.


Digitale Bonitätsprüfung bedeutet deshalb nicht einfach, einen analogen Nachweis durch eine digitale Abfrage zu ersetzen. Der grössere Mehrwert entsteht durch die Verbindung mit Bewerbermanagement, Kommunikation und den weiteren Schritten der Vermietung.



Checkliste: Bonitätsprüfung im Vermietungsprozess


Vor der Einführung oder Optimierung des Prozesses lohnt sich ein kurzer Check:

  • Wird die Bonität erst geprüft, wenn ein konkretes Mietinteresse besteht?

  • Werden nur tatsächlich notwendige Bewerberdaten erhoben?

  • Ist für Interessenten nachvollziehbar, wofür ihre Daten verwendet werden?

  • Liegen Bewerbungsunterlagen und relevante Prüfinformationen zentral vor?

  • Können Bewerbungen strukturiert miteinander verglichen werden?

  • Gibt es klare Regeln für Zugriff und Aufbewahrung?

  • Werden nicht mehr benötigte Bewerberdaten gelöscht?

  • Ist die Bonitätsprüfung Teil einer Gesamtbeurteilung und nicht das einzige Auswahlkriterium?



Fazit: Bonität prüfen – aber als Teil eines sauberen Prozesses


Die Bonitätsprüfung ist ein wichtiger Baustein bei der Auswahl neuer Mieterinnen und Mieter. Sie hilft Immobilienverwaltungen, finanzielle Risiken besser einzuschätzen und Entscheidungen auf eine breitere Informationsbasis zu stellen.


Entscheidend ist jedoch, wie die Prüfung in den Bewerbungsprozess integriert wird.

Ein guter Prozess sammelt nicht möglichst viele Daten, sondern die tatsächlich benötigten. Er macht deren Verwendung transparent, berücksichtigt Datenschutzanforderungen und verbindet die Bonitätsprüfung mit dem übrigen Bewerbermanagement.


Digitale Lösungen können diesen Ablauf vereinfachen. Besonders gross wird der Nutzen, wenn Bonitätsprüfung, Bewerbungen, Besichtigungen und weitere Vermietungsschritte nicht als einzelne Prozesse nebeneinanderstehen, sondern zentral miteinander verbunden sind.


So wird aus einer einzelnen Prüfung eine nachvollziehbare und effizientere Bewerberauswahl.

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