top of page

Wissenswertes
Rund um Wohnen und Immobilienbewirtschaftung.
Häufige Fragen rund um Wohnen
Mietvertrag & Mietzins
Rechte & Pflichten der Mieter
Nebenkosten & Abrechnung
Wohnungsabgabe & Auszug
Stockwerkeigentum Allgemeines
Stockwerkeigentum: Reparaturen & Unterhalt
STWE-Versammlung & Beschlüsse
Meldungen & Kommunikation
Ein Mietvertrag sollte folgende Mindestangaben enthalten:
• Mietobjekt (Adresse, Beschreibung)
• Mietzins und Nebenkosten
• Vertragsbeginn und Kündigungsfristen
• Parteien (Vermieter / Mieter)
• Kaution (falls vereinbart)
Je nach Kanton können zusätzliche Formulare (z. B. Formular zur Anfangsmietzinsbegründung) Pflicht sein.
Ein Rücktritt vor Mietbeginn ist im Mietrecht nicht vorgesehen.
Der Vertrag gilt ab Unterzeichnung.
Sie können jedoch:
• einen zumutbaren Nachmieter stellen
• oder regulär nach den vertraglichen Fristen kündigen
Falls durch die vorzeitige Beendigung Kosten entstehen, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen.
Ein Anfangsmietzins gilt als missbräuchlich, wenn:
• er deutlich über vergleichbaren Wohnungen liegt, ohne sachlichen Grund
• eine Vormieter-Miete unverhältnismässig erhöht wurde
• eine Zwangslage des Mieters ausgenutzt wurde
In solchen Fällen kann der Mietzins innert 30 Tagen nach Wohnungsbezug angefochten werden.
bottom of page
